Die Ausbildungsorganisation

An unserem berufsbegleitenden Kolleg verteilt sich der Unterricht auf einen Unterrichtstag / Woche sowie auf maximal 5-6 Wochenenden im Semester.

Jede Kollegklasse hat einen Unterrichtstag (z.B. Montag), dieser bleibt die gesamten 6 Semester gleich. An diesem Unterrichtstag können sich die Unterrichtsstunden geblockt über den gesamten Tag hinweg verteilen. Da es eine Anwesenheits-Regelung gibt, ist es Voraussetzung für den Kollegbesuch, dass Sie sich diesen Tag beruflich freihalten können. Welche Unterrichtstage die nächsten startenden Kolleglehrgänge haben, erfahren Sie in unserem Sekretariat. Darüber hinaus findet an maximal 4-6 Wochenenden im Semester Unterricht statt.
 

Schulfreie Zeiten

Im Kolleg für Sozialpädagogik gelten die Wiener Pflichtschulzeiten inkl. deren Ferienzeiten für Sommerferien, Herbstferien, Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien sowie schulfreie Feiertage.
 

Anwesenheit und Fehlzeiten

Während der Unterrichtszeiten am Kolleg gibt es eine Mindestanwesenheit für die Studierenden. Sollten Sie wegen Krankheit oder aus beruflichen Gründen Unterrichtseinheiten versäumen, so ist es möglich, Unterricht nachzuholen bzw. gibt es eine Fehlzeiten-Toleranz.
 

Selbststudienzeiten

Neben der Anwesenheit im Unterricht müssen Sie auch mit Selbststudienzeiten pro Unterrichtsfach rechnen. Darunter fallen etwa das Lesen von Literatur, das Schreiben von Arbeiten oder Kleingruppen-Treffen (Peergroups) sowie die Vorbereitung auf Prüfungen zu Semesterende.
 

Prüfungen und Bewertungen

Das Kolleg für Sozialpädagogik ist von seiner Organisationsform her eine Schule - entsprechend erhalten Sie zu Semesterende auch ein Zeugnis. Ihre Leistungen werden in jedem Fach beurteilt, wobei unterschiedliche Leistungsgrundlagen (Mündliche Prüfung, schriftliche Arbeit, Mitarbeit...) herangezogen werden. Diese werden von den Referent*innen des jeweiligen Faches eingehend besprochen.
 

Anrechnungen

Anrechnungen von Vorausbildungen sind möglich. Diese werden von uns nach Vorlage von Zeugnissen etc. überprüft und ein individuelles Angebot erstellt. Bei Fragen zur Anrechenbarkeit von Vorleistungen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat, wir beraten Sie gerne!

Bei einem Wechsel aus anderen (sozialpädagogischen) Ausbildungen prüfen wir die Unterlagen und bereits absolvierte Lerninhalte. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Ausbildungsangebot - bei Interesse fragen Sie an! 

Ein Quereinstieg in ein späteres Kollegsemester mit verkürzter Ausbildungsdauer auf Grund von Vorbildungen (z.B. BAfEP, Lehramt, Sozialbetreuungsberufe, Studium der Bildungs- und Erziehungswissenschaften, Psychologie, Psychotherapie, etc.) wird von uns im Einzelfall geprüft.


Unterbrechung / Ausbildungsabbruch

Sollten Sie die Ausbildung unterbrechen (z.B. Schwangerschaft), so können Sie diese in einer der folgenden Kollegklassen weiterführen.

Bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung wird nur das laufende Semester in Rechnung gestellt, der Ausbildungsvertrag wird aufgelöst. Die restlichen Ausbildungskosten müssen nicht mehr bezahlt werden, d.h. es entstehen keine weiteren Kosten!